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                                  Unser Honorar/Kostenübernahme
 

Unsere heilpraktischen Leistungen werden in der Regel von den privaten Versicherungen/Zusatzversicherungen erstattet, soweit es in dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegt.

Die gesetzlichen Versicherungen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten leider nicht.

Diese müssen im vollen Umfang selbst bezahlt werden.


Wir berechnen unsere Leistungen nach der durchgeführten Behandlung und der geleisteten Zeit in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Dieses ist allerdings seit 1985 nicht mehr angepasst worden, insofern sind die dort aufgeführten Gebührensätze heute nicht mehr zeitgemäß und können daher mitunter überschritten werden.

In der GebüH nicht aufgeführte Therapien werden als Analogziffer zur Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) oder als freie Leistung abgerechnet. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass bestimmte Therapien und Leistungen über das Maß der in der GebüH genannten Sätze hinaus gehen.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass der komplette Rechnungsbetrag vollständig von Ihrer Versicherung übernommen wird. 


Die Zahlung kann nach Rechnungsstellung per Überweisung oder auch direkt in der Praxis getätigt werden. 

Eine ausgestellte Rechnung kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden.

Es obliegt Ihnen sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung über die Kostenübernahme zu erkundigen.
Unser Honoraranspruch gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder -Beihilfeleistung in voller Höhe.  

Das Honorar für reine Kosmetik- und Wellnessbehandlungen ist nach der Behandlung per EC-Karte über Sum-Up oder bar zu begleichen und steht in keinem Zusammenhang mit einer heilpraktischen Behandlung.

Wir gewähren für unsere Stammkundinnen einen Preisrabatt, wenn mindestens vier Behandlungen im Jahr gebucht werden. Bei weniger Behandlungen gilt die offizielle Preisberechnung.


Eine Behandlung mit medizinischen oder heilpraktischen Hintergründen wird entsprechend unseres Honorars berechnet.

                                                 Termine

Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen mindestens 48 h vorher telefonisch oder per Email abgesagt werden.

Sie erhalten auf Wunsch für jeden Termin eine Emailbestätigung und einen Tag vor demTermin eine Erinnerung.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden komplett in Rechnung gestellt, da sie so kurzfristig nicht belegt werden können.
 

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